Notfallpflege in der Schweiz

Tätigkeitsfeld Notfallpflege in der Schweiz

 

Die Arbeit auf einer interdisziplinären Notfallstation bzw. Zentralen Notaufnahme beinhaltet vor allem die Ersteinschätzung, Triagierung, Versorgung und Pflege von Notfallpatienten aller Altersklassen vom Eintritt ins Spital bis zum Austritt oder der Verlegung auf eine weiterbehandelnde Station. Auch die Betreuung von Angehörigen gehört natürlich zu unseren Aufgaben.

Die Schweregrade reichen vom einfachen Schnupfen oder kleinen Schnittwunden bis hin zu akut lebensgefährlichen Erkrankungen und Verletzungen. In den meisten Spitälern gibt es zusätzlich zur regulären Notfallstation inzwischen eine Notfallpraxis die ähnlich wie eine Hausarztpraxis die weniger komplexen Fälle übernimmt und so die Notfallstation entlasten kann.

 

Als Experten Notfallpflege arbeiten wir sehr eng im interdisziplinären Team innerhalb der Notfallstation mit Ärzten, medizinisch-diagnostischen, technischen Berufen und anderen Fachrichtungen wie Anästhesie, OP, Intensivstationen, Bettenstationen und Bettendisposition zusammen. Auserhalb des Spitals ist die Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und der Polizei wichtig.

Wir sind dabei immer wieder mit komplexen und sich schnell ändernden Situationen konfrontiert, arbeiten mit begrenzten personellen und zeiltichen Ressourcen und leider auch zunehmend mit einem grösser werdenden Aggressionspotential von Patienten und Angehörigen. Trotz oder gerade wegen dieser Umstände bieten sich jeden Tag spannende und interessante neue Herausforderungen, mit vielen sehr schönen, lustigen aber auch teilweise sehr traurigen Erlebnissen.

 

 

Das Studium - NDS Notfallpflege

 

Dipl.Experte/ Expertin Notfallpflege NDS HF ist ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation annerkannter Studiengang. NDS steht dabei übrigens für "Nachdiplomstudium"

Der berufsbegleitende Studiengang dauert bei einem Arbeitspensum von 100% 2 Jahre.

Voraussetzung für den Studiengang ist ein Abschluss als dipl.Pflegefachmann/-frau HF oder ein gleichwertiger, annerkannter ausländischer Berufsabschluss (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland). Sowie mindestens 6 Monate Berufserfahrung in einem Akutspital.

 

Das Studium ist in vier Semester gegliedert, die theoretische Ausbildung erfolgt zum Teil an einer höheren Fachschule und in der Praxis begleitet direkt am Patienten oder in Form einer Lernwerkstatt bzw. als LTT-Tage .

Je nach Ausbildungsort werden verschiedene Praktikas absolviert, beispielsweise bei der Anästhesie, auf der Intensivstation, im Rettungsdienst, im Gipszimmer und auf einer pädiatrischen Notfallstation.

 

Zu Beginn der theoretischen Ausbildung wird ein Nachdiplomkurs Überwachungspflege absolviert, welcher mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen wird (IMC-Prüfung). Im Laufe der 2 Jahre müssen diverse weitere Prüfungen (Geräteprüfung, Fallanalyse, schriftliche Abschlussprüfung, Gipsprüfung,.. ) bestanden werden. Die Prüfungen variieren abhängig von den verschiedenen Praxisorten. Ein weiterer Schwerpunkt des NDS ist das Verfassen einer Diplomarbeit.

Wer mehr über das NDS Notfallpflege erfahren möchte kann uns gern über das Kontaktformular anschreiben oder sich über die Links im Anschluss informieren. 

 

 

 


Notfallpflege in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsbild

 

Das Aktionsbündnis Notfallpflege definiert den Begriff Notfallpflege wie folgt:

 

  1. „Die Notaufnahme ist ein Funktionsbereich, der gekennzeichnet ist durch einen raschen und unvorhersehbaren Wechsel der Arbeitsabläufe, des Arbeitspensums und die Individualität jeder Notfallsituation. Die Besonderheiten der Arbeiten in der Notaufnahme sind die symptomorientierte Behandlungsweise, die zeitlich begrenzten Ressourcen und das breite Behandlungsspektrum. Die Notaufnahme versteht sich hierbei als eine Schnittstelle zwischen Präklinik und weiteren klinischen Versorgungsbereichen. Zunehmend behandeln Notaufnahmen auch Patienten, die sich durch niedergelassene Ärzte nicht zeitnah und adäquat behandelt fühlen.
  2. Der Notfallpatient stellt eine hochkomplexe Pflegesituation dar, denn er kommt aus allen Altersgruppen und weist unterschiedliche Schweregrade an heterogenen somatischen/psychischen Erkrankungen auf, sowie unterschiedlichste soziokulturelle Herkünfte. Bei der Behandlung des Notfallpatienten muss seine Selbstbestimmung immer beachtet werden.
  3. Substitution, sowie generelle Delegation an Notfallpflegende ist möglich und notwendig, das heißt eine Kompetenzfelderweiterung von Pflegenden auf Grundlage vorhandener/bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. Heilkundeüber-tragungsverodnung).
  4. Die Pflege stellt innerhalb des interdisziplinären Teams eine eigenständige Profession dar mit der Aufgabe der Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Ausbildung von Berufsanfängern verschiedenster Professionen, sowie der Organisation und Strukturierung der Arbeitsprozesse innerhalb des multiprofessionellen Teams. Die Pflege versteht sich dabei als direkter Partner des Arztes.
  5. Es gibt charakteristische Leistungen und Aufgaben der Profession Pflege im Handlungsfeld der Notaufnahme. Hierzu gehören die Linderung/Unterstützung bei der Heilung der subjektiven Beschwerden des Patienten, das Erkennen der Bedürfnisse des Patienten, die pflegerische Betreuung des Patienten, die ganzheitliche Betrachtung des Patienten, die pflegerische Versorgung von Notfallpatienten und deren Angehörigen als autarke Aufgabe innerhalb ihres Kompetenzrahmens und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, die Ersteinschätzung des Patienten, das Einleiten/Interpretieren diagnostischer Maßnahmen und Beginn der indizierten Therapie in Zusammenarbeit mit dem Arzt und die Sicherstellung der Behandlungsqualität.
  6. Das aktuelle Kompetenzverständnis (Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) und Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) ist für Pflegende in der Notaufnahme nicht ausreichend, denn Notfallpflegende besitzen Fachwissen im Bereich der Notfallpflege, anderen Bezugswissenschaften und aus dem Bereich des Managements sowie die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und die Fähigkeit, dieses Wissen in Form von evidenzbasiertem Handeln in die Praxis zu implementieren. Des Weiteren besitzen sie eine hohe Sozial- und Selbstkompetenz, sowie ein berufliches Selbstverständnis [1].

 

Regelungen zur Fachweiterbildung

 

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit der Zuordnung der Bildung und somit auch der beruflichen Bildung in die gesetzgebende Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sind die Bildungsangebote zur Fachweiterbildung Notfallpflege ausgesprochen heterogen. Verschiedene Fachgruppen und Verbände fordern die Entwicklung einer Fachweiterbildung Notfallpflege [2]. Es existieren unterschiedliche Curricula zur Fachweiterbildung in Deutschland [3]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als gemeinsame und bundesweit agierende Organisation der unter verschiedener Trägerschaft stehenden Krankenhäuser hat eine Empfehlung zur Weiterbildung im November 2016 verfasst [4]. Diese regelt die Fachweiterbildung und die Prüfung in den Bundesländern, welche keine gesetzliche Regelung zur Fachweiterbildung Notfallpflege erlassen haben. Neben der zweijährigen berufsbegleitenden Bildungsmaßnahme gab es darüber hinaus mit der Frist bis zum 31.08.2019 eine Anerkennungsprüfung für Pflegekräfte mit fünf bzw. siebenjährigen Vollzeit Beschäftigung in einer Notaufnahme [4].

 

Im Bundesland Berlin wurde im Juli des Jahres 2016 von der Senatsverwaltung für Gesundheit eine Verordnung in dem Rahmen des Weiterbildungsgesetzes erlassen, welche die Fachweiterbildung Notfallpflege mit einer staatlichen Prüfung für dieses Bundesland regelt. Zusätzlich zur Festlegung von Bildungsinhalten für den theoretischen Unterricht und die Praxiseinsätze wurde eine Übergangsregelung zur Besonderen Prüfung Notfallpflege für Pflegekräfte mit zehnjähriger Berufserfahrung (Stichtag ist der Tag des Inkrafttretens der Verordnung) in der Notaufnahme und verwandten Bereichen, wie Anästhesie und Intensivpflege, erlassen. Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Notfallpflege“ zuerkannt. Die Besondere Prüfung ist bis zur Mitte des Jahres 2021 möglich [5]. Diese Regelung steht auch Pflegekräften aus anderen Bundesländern offen. Alleiniger Bildungsanbieter für die Fachweiterbildung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Besonderen Prüfung in dem Bundesland Berlin ist z. Zt. die Gesundheitsakademie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, welche ab Januar 2020 mit den Teilbereichen Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen voraussichtlich gemeinsam mit dem Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH in den Bildungscampus Berlin gGmbH übergeht [6].

 

Im Bundesland Bremen ist eine Fachweiterbildung Notfallpflege in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung vom 03.12.2016, in der zuletzt geänderten Form vom 29.10.2019, verankert [7]. Diese Weiterbildung berechtigt bei erfolgreichem Abschluss zu dem Führen der staatlichen Fachweiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/in für Notfallpflege“. Eine Anerkennungs- bzw. Besondere Prüfung für Pflegekräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung existiert in der Bremer Verordnung nicht [7].

 

Literaturverzeichnis

 

[1]       Aktionsbündnis Notfallpflege. Was genau ist Notfallpflege? |, http://abnp.de/was-genau-ist-notfallpflege/ (accessed 11 December 2019).

 

[2]       Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege. 1. Fachweiterbildung für Notfallpflege mit staatlicher Anerkennung startet in Bremen! › DGF, https://www.dgf-online.de/1-fachweiterbildung-fuer-notfallpflege-mit-staatlicher-anerkennung-startet-in-bremen/ (accessed 13 December 2019).

 

[3]       Wedler K, Dormann P, Machner M. Notfallpflege Curricula der Fachweiterbildung. 2019.

 

[4]       Deutsche-Krankenhaus-Gesellschaft. Notfallpflege | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.  V., https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/aus-und-weiterbildung-von-pflegeberufen/notfallpflege/ (accessed 13 December 2019).

 

[5]       Senatsverwaltung für Gesundheit. Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in der Notfallpflege vom 15. Juli 2016.

 

[6]       Charité-Universitätsmedizin-Berlin. Pressemitteilung, https://www.charite.de/forschung/forschung_aktuell/pressemitteilung/artikel/detail/bildungscampus_fuer_gesundheitsberufe_auf_gutem_weg/ (accessed 13 December 2019).

 

[7]       Freie Hansestadt Bremen. Transparenzportal Bremen - Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vom 10. Mai 2007, https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.90603.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d (accessed 13 December 2019).

 

 

 


links mit weiterführenden Informationen